Die Gemeindeleitung setzt sich zusammen aus dem Ortsbürgermeister und drei ehrenamtlichen Beigeordneten.
Der Ortsbürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen. Er ist Vorsitzender des Gemeinderates und Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter der Gemeindebediensteten.
Der 1. Beigeordnete ist der allgemeine Vertreter des Ortsbürgermeisters in Verhinderungsfällen.
Die weiteren Beigeordneten verwalten ihre Geschäftsbereiche im Rahmen der Beschlüsse des Gemeinderates und der allgemeinen Richtlinien des Ortsbürgermeisters.