Die mehr als 500-jährige Zugehörigkeit zu Kurköln, das Adelsgeschlecht derer zu Uetgenbach und der Asbacher Glockenturm, auch als Symbol landesherrlicher Rechte, bilden den historischen Hintegrund für das Gemeindewappen. Es wurde am 18.11.1982 von der Bezirksregierung Koblenz genehmigt.
Ende der 70-Jahre gab es erstmals Überlegungen, ein Gemeindewappen zu führen. Heimatforscher wurden um Vorschläge gebeten. Bei der Erstellung der Entwürfe wirkte insbesondere Josef Schäfer aus Asbach mit. Unter Beteiligung des Landesarchives Rheinland-Pfalz wurde dann der endgültige Wappenentwurf gefertigt, den der Asbacher Ortsgemeinderat am 13. September 1982 einstimmig befürwortete.
Die Beschreibung des Asbacher Gemeindewappens lautet:
Die Bezeichung "Schild" steht für das Wappen. Es wird "gespalten" (in Felder getrennt) durch eine "Spitze" (das untere Feld ist als Spitze ausgebildet und teilt die beiden oberen).
Unter "vorn" ist das obere linke Feld und unter "hinten" das obere rechte zu verstehen.
Zurückzuführen sind diese Bezeichnungen auf die ursprüngliche Funktion der Wappen. Sie dienten in der Ritterzeit auf den Brustpanzern der Rüstungen als Erkennungszeichen. "Vorn" war die rechte Brustseite, "hinten" die linke. In den Wappen erscheint dies heute seitenverkehrt (spiegelbildlich).
Unter Erzbischof Konrad von Hochstaden kam das Amt Altenwied im Jahre 1250 aus dem Erbe der Gräfin Mechtildis von Sayn ans Erzstift Köln. Damit war der Erzbischof und Kurfürst von Köln hier Zehnt- und Landesherr. Altenwied blieb als selbständiges Amt im Kurkölnischen Oberamt Linz bis zur Auflösung des Kurstaates im Jahre 1803, als durch den Reichsdeputationshauptbeschluß die weltliche Macht des Kirchenstaates endete.
Unter kurkölnischer Verwaltung erhielt das Amt Altenwied 550 Jahre hindurch sein Gepräge. Die Pfarreien Asbach, Windhagen und die 1835 von Asbach abgetrennte Pfarrei Buchholz gehörten stets zur Erzdiözese Köln.
Das edelfreie Geschlecht der Ütgenbacher stammt aus dem Asbacher Land. Als erster seines Geschlechts wird 1216 Theoderich von Oytginbach genannt, der in der Gunst des Grafenpaares Heinrich III. von Sayn und Mechtildis ebenso stand wie in der des Kölner Erzbischofs. Das altadelige Geschlecht errichtete nicht nur die große und voll erhaltene Kapelle Ütgenbach, sondern erbaute auch die Burg Ehrenstein. Vielfache Verflechtungen ihrer Grundherrschaft ergeben sich mit der Heimat- und Pfarrgeschichte Asbach auch z.B. aus der Prümer Vogteil in der Elsaff 1222 und aus der Armenstiftung Ritter Bertrams von Nesselrode 1499. Nachfahre der Ütgenbacher ist Graf Nesselrode.
Die historische Vorrangstellung der Ütgenbacher Kappel als eine frühe Pfarrkriche des vorderen Westerwaldes wird noch 1695 mit der Geltendmachung des Rechts auf "Taufe, Begräbnis und Glockenschlag" deutlich.
Der Asbacher Glockenturm besteht in fast unveränderter Form seit 1180. Erbauer war der Territoralherr Graf von Sayn. Die reich gestaltete Form läßt das mehrstöckige Bauwerk mit der Turmkapelle als eindrucksvolles Symbol der früheren Landesherrschaft erkennen. So diente der Turm nicht nur religiösen Zwecken, sondern auch vornehmlich landesherrlichen Zwecken. Dazu gehörte der "Glockenschlag" für Bann und Friede bei Gerichtsverhandlungen und Volksversammlungen; es wurde dadurch der Landfriede geboten. Der Landstum wurde durch das Sturmläuten aufgeboten, und die Feuerglocke rief die Nachbarschaft zur Hilfeleistung.
Die Glocken dienten aber auch zum Einläuten der Feiertage und des Gottesdienstes sowie als Totenglocke.
Der Kirchturm spielte außerdem eine Rolle für die in seinen Mauern diebessicher aufbewahrten "Übersichten der Rechtsverhältnisse" der Gemeinde und der Kirche. Als sicherstes Gebäude bot er schließlich als eine Art "Flieh- und Verteidigungsburg" Zuflucht vor Feinden.