Ortsgemeinde Asbach
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Der Zentrumsort im vorderen Westerwald

Der Umwelt zuliebe

In dieser Rubrik stellt der Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Artenschutz der Ortsgemeinde Asbach in regelmäßigen Abständen Tipps, Anregungen und Hilfestellungen zu den Themen Umweltschutz, Mülltrennung und Müllvermeidung bereit.

16.03.2022 - Asbach räumt auf

Die Ortsgemeinde Asbach startet am Samstag, den 09. April 2022 zeitgleich an mehreren Standorten die diesjährige Müllsammelaktion.

Bereits zum 33. Mal findet die Umweltaktion „Sauberes Limbach und Umgebung“ statt. Treffpunkt ist um 10:00 Uhr am Kirchplatz in Limbach. Die Teilnehmer werden unter Einbehaltung der geltenden Corona-Schutzbestimmungen auf vorher festgelegte Säuberungsreviere verteilt.

Der gesammelte Müll wird am Limbacher Sportplatz durch den Bauhof der Ortsgemeinde Asbach abgeholt und einer geordneten Entsorgung zugeführt.


Auch an anderen Punkten der Ortsgemeinde Asbach startet die diesjährige Aufräumaktion um 10.00 Uhr. Die freiwilligen Helferinnen und Helfer treffen sich an folgenden Standorten:

 

  •  Asbach                      Skaterplatz neben Sportplatz,  
  •  Altenburg                  St. Josefskapelle, Burgstr. 
  • Heide                          Bolzplatz, Altenburger Str.
  • Altenhofen                 Feuerwehrhaus, Schöneberger Str.
  • Oberplag/Hinterplag Spielplatz, Am Spielhügel
  • Germscheid               Dorfschänke, An der Holl 13


Von dort aus werden diese durch Mitglieder des Ortsgemeinderates auf verschiedene Bereiche verteilt, um den achtlos weggeworfenen Müll aufzusammeln.

Für alle Aktionen empfiehlt sich festes Schuhwerk, Handschuhe und Warnwesten.

Müllsäcke werden gestellt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Einhaltung der am 09. April geltenden Corona-Schutzbestimmungen verpflichtet sind.

                                                                                              

16.03.2022 - Asbach räumt auf


Gefährlich, schädlich, verantwortungslos: Die Folgen von illegaler Müllentsorgung in der freien Natur

 

Bauschutt, Batterien, alte Möbel oder Plastikflaschen- es gibt kaum etwas, das nicht schon einmal in der Natur entsorgt wurde. Das solch ein rücksichtloses Verhalten nicht nur strafbar, sondern auch schädlich für Mensch und Umwelt ist, gehört eigentlich zum gesunden Menschenverstand.

Und trotzdem passiert es immer wieder.

 

Es ist ein Anblick, der Wanderer, Landwirte und Waldbesitzer regelmäßig fassungslos werden lässt: Sperrmüll im Wald, Bauschutt, Batterien, Gartenabfälle, ausrangierte Möbel, Waschmaschinen – es gibt nichts, was nicht schon einmal am Rande von Parkplätzen oder Wegen illegal abgeladen wurde.

 

Dies passiert trotz der bekanntermaßen guten Entsorgungsmöglichkeiten in unserer Heimatregion. Informationen dazu werden sehr gut auf der Seite www.abfall-nr.de der Kreisverwaltung Neuwied gegeben.

 

Klare Worte findet auch der Gesetzgeber: Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig illegal entsorgt oder als Eigentümer ermittelt wird, begeht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbußen bis zu 50.000,-- € belangt werden.

 

Die größte Gefahr geht von Bauschutt, Batterien, Elektrogeräten und lackiertem Altholz aus. Sie alle enthalten chemische Bestandteile oder Giftstoffe. Asbest, Blei, Öle oder Kühlmittel können mit der Hilfe des Regens in den Boden und anschließend bis in das Grundwasser eindringen. So bedrohen sie Pflanzen, Tiere und Menschen gleichermaßen.

 

Achtlos weggeworfene Zigarettenstummel können Brände auslösen und es dauert bis zu 450 Jahren bis sich z.B. eine PET-Flasche in der Natur vollständig abgebaut hat. Durch die Witterung löst sich Plastikmüll in immer kleinere Mikroplastikpartikel auf, die Tiere schädigen können und den Boden sowie das Grundwasser verunreinigen.

 

Daher rufen wir alle Mitbürgerinnen und Mitbürger auf, ihren Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen.

Um den illegalen Abfall zu reduzieren, plant die Ortsgemeinde Asbach in der Zeit vom 09. April die Aktion „Asbach räumt auf“.

 

02.03.2022 - Jetzt mit dem Kompostieren beginnen

Die Müllgebühren werden für das Jahr 2022 moderat angepasst, nachdem sie neun Jahre unverändert stabil geblieben sind. Wenn Sie bis heute noch keinen Kompost angelegt haben, sollten Sie jetzt mit dem Kompostieren anfangen. Sie schonen die Umwelt und sparen Geld. Denn die Müllgebühr wird für Eigenkompostierer reduziert.

 

Im Garten fallen rund ums Jahr Pflanzenreste an. Sie sind der Rohstoff für ein wahres Wundermittel: Kompost. Arbeitet man den humusreichen Kompost in den Boden ein, verbessert man ihn nachhaltig. Der Boden wird locker und kann besser Wasser und Nährstoffe speichern, die dann wiederum den Pflanzen zur Verfügung stehen. Kompost enthält zudem viele Nährstoffe, auf zusätzlichen Dünger kann man weitgehend verzichten. Das schont den Geldbeutel, die Umwelt und das Klima.

 

Für einen Komposter brauchen Sie in Ihrem Garten:

·         einen Platz, der vor rauem Wind, starker Sonne oder heftigem Regen geschützt ist

·         einen Platz unter einem größeren Baum - Holunder und Haselnuss gelten als besonders beliebte Nachbarn.

·         unter dem Kompostbehälter einen Boden, der offen und mit dem Erdreich verbunden ist - so versickert überschüssige Feuchtigkeit und Regenwürmer und andere kleine Kompostbeschleuniger können ungehindert die Abfälle in wertvollen Humus verwandeln.

 

Und das sind die Abfälle, die in den Kompost gehören:

·         Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz, Teeblätter, Eier- und Bananenschalen

·         später auch Rasenschnitt, Laub, Strauchabfälle, die klein gemacht sind

 

Bei den Abfallgebühren des Kreises gibt es sogar einen Bonus für Eigenkompostierer: 15 Euro für einen 4-Personenhaushalt.

15.02.2022 - Abgelaufene Lebensmittel sind meist noch genießbar

Leider landen viele Lebensmittel im Müll, die noch gut verzehrt werden könnten. Wir Verbraucher verstehen das Mindesthaltbarkeitsdatum leider oft falsch oder sind zu vorsichtig. Dabei heißt es auf den Verpackungen „mindestens haltbar bis“ und nicht „sofort tödlich ab“ – das Mindesthaltbarkeitsdatum ist also kein Verfallsdatum.

Die meisten „abgelaufenen“ Lebensmittel sind noch essbar, lecker und gesund. Testen Sie mit allen Sinnen, ob Joghurt, Saft u.a. noch gut sind, bevor Sie es wegwerfen. Sie sparen nicht nur Geld, sondern handeln auch ökologisch sinnvoll.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft schreibt dazu:

·         Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist ein Lebensmittel nicht automatisch verdorben oder zum menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet. Bei richtiger Lagerung sind die Lebensmittel meist weiterhin auch ohne Einschränkung zum Verzehr geeignet. Also anschauen, riechen und vorsichtig kosten – das kann viele Lebensmittel vor der Tonne retten und hilft Geld zu sparen.

·         Anders das Verbrauchsdatum: Es gilt für mikrobiologisch sehr leicht verderbliche Lebensmittel wie zum Beispiel Hackfleisch, die nach Ablauf des Verbrauchsdatums mit mikrobiologischen Risiken für die menschliche Gesundheit verbunden sein können.

 

Die meisten Supermärkte bieten Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum bald abläuft, günstiger an oder verkaufen Obst und Gemüse, das nicht mehr der Norm entspricht, zum halben Preis. Wählen Sie solche Produkte und setzen damit ein Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung.